.kommentiert:

es tut sich was bei den alten männern

hamse sich zumindest schon ma einigen können, wer was macht. die von den beiden senaten im verfassungsgericht.
siehe die aktuelle pressemeldung hierzu: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-011.html.

na ma guggn, wie lange die für den so eiligen antrag dann noch brauchen. denn von eile kann bei den roten laken ja nicht die rede sein.

via: spreeblick


» passend dazu:
.kommentiert:

eiliger vorrat? doch nicht jetzt.

wir spielen lieber erstma “stein, schere, papier”, sagen sich wohl gerade die richter in karlsruhe. na denn, behakelt euch noch ne weile, aber beeilt euch gefälligst!!!

und dann streiten die sich ja auch nur innerhalb eines hauses, so von senat zu senat! die müssen wohl fast arbeitslos sein, wenn die sich um solche sachen streiten, oder die jeweiligen richter buhlen um medienpräsenz. wer hier entscheiden durfte, wird wohl nicht vergessen werden, vor allem, wenn der/die jeweilige GEGEN das gesetz und für den antrag entschieden hat.

jetzt weiß ich auch, was der unterschied zwischen legislative und judikative sein müsste.

  • legislative, leitet sich vom englischen wort leg (bein) ab, dass heisst, also man kann ganz schnell “laufen”, sprich: entscheiden.
  • judikative kommt wohl eher vom sprichwort “jut ding will weile ham”…

wer - wider erwarten - noch nicht  weiß, worum es geht, hier der aktuelle auszug  der ak-vorrat:

Der Bundestag hat am 9. November 2007 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD den Gesetzentwurf zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland beschlossen. Am 31. Dezember 2007 haben wir Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingereicht verbunden mit dem Antrag, das Gesetz bis zur Entscheidung außer Kraft zu setzen. Denn die zwangsweise Totalprotokollierung unserer Telekommunikation ist ein eklatanter Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Aktueller Verfahrensstand: Unsere Verfassungsbeschwerde nebst Eilantrag liegt dem Bundesverfassungsgericht vor. Es muss nun zunächst entschieden werden, ob der Erste oder der Zweite Senat für die Verfassungsbeschwerde zuständig ist. Anschließend steht der Eilantrag zur Entscheidung an. Wir informieren Sie an dieser Stelle, sobald wir weitere Informationen erhalten.

quelle: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/51/70/lang,de/

wer noch gar keine ahnung hat, sollte wohl erstma ganz von vorne anfangen…

via: law-blog und weitere…

ps: auch ich habe mich an dieser sammelklage beteiligt. falls schäuble fragen sollte.


» passend dazu: